Statuten

der Wissenschaftlichen Arbeitstage der DGAI sowie zur Vergabe des DGAI-Forschungsstipendiums der Fresenius-Stiftung

(Beschluss des Erweiterten Präsidiums der DGAI vom 20.11.1991, ergänzt und z.T. geändert am 06.11.1998, 09.03.2001, 10.04.2018, 26.10.2020 und am 17.04.2024)

Präambel

Die Wissenschaftlichen Arbeitstage der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) dienen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf dem Gebiet der Anästhesiologie. Sie verstehen sich als Forum, auf dem junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über ihre Forschungsergebnisse referieren und diskutieren. Ausgewählte Referentinnen und Referenten sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Forschungsergebnisse einem sachkundigen Kollegenkreis darzustellen.

Das Erweiterte Präsidium der DGAI gibt den Wissenschaftlichen Arbeitstagen folgende Statuten:

§ 1 Vorbereitung der Wissenschaftlichen Arbeitstage

  1. Die hier wiedergegebenen Statuten werden in der Zeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" und auf den Webseiten der DGAI sowie der Wissenschaftlichen Arbeitstage veröffentlicht. Verbindlich ist dabei die elektronische Version auf den Webseiten der DGAI.

  2. Die WAT werden einmal jährlich durchgeführt. Sie werden von der/dem Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Komitees vorbereitet und organisiert.

  3. Zur Teilnahme an den WAT wird in der Zeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" sowie über weitere geeignete Kommunikationskanäle (z.B. Webseiten der DGAI und der Wissenschaftlichen Arbeitstage) eingeladen.

§ 2 Abstract

  1. Vorgaben zum Format des Abstracts sowie Termin und Prozess der elektronischen Abstract-Einreichung werden vorab in den unter §1 genannten Medien veröffentlicht.

  2. Im Abstract müssen neben den wissenschaftlichen Daten ggf. Informationen zum Ethikvotum (genehmigende Behörde und Nummer) und zum Tierversuchsantrag (genehmigende Behörde und Nummer) enthalten sein.

  3. Grundsätzlich dürfen im Abstract nur Daten enthalten sein, die nicht bereits in Originalarbeiten oder Übersichtsarbeiten zum Zeitpunkt der Einreichung publiziert worden sind.

  4. Zusammen mit dem Abstract werden Angaben zur Finanzierung des Projektes und zu Interessenskonflikten aller Autoren eingereicht.

§ 3 Wissenschaftliches Komitee

  1. Das Wissenschaftliche Komitee besteht aus einer/einem Vorsitzenden und acht weiteren LehrstuhlinhaberInnen des Fachgebietes Anästhesiologie. Die/der Vorsitzende und die MitgliederInnen des wissenschaftlichen Komitees werden vom Engeren Präsidium der DGAI auf Vorschlag der Deutschen Lehrstuhlinhaberkonferenz "Anästhesiologie" (Ordinarienkonvent) berufen. Das Engere Präsidium der DGAI kann auf Vorschlag des Wissenschaftlichen Komites bei Bedarf eine weitere Professorin oder einen Professor für das wissenschaftliche Komitee benennen, um das Spektrum wissenschaftlicher Expertise im Komitee zu ergänzen.

  2. Die Amtsdauer beträgt 5 Jahre. Die einmalige Wiederwahl der Mitglieder des wissenschaftlichen Komitees ist möglich.

§ 4 Auswahl der Abstracts, ReferentInnen, Vorsitzende und externe ExpertInnen

  1. Das Wissenschaftliche Komitee mit Ausnahme der/des Vorsitzenden bewertet die Abstracts und entscheidet über die Annahme zum Vortrag.

  2. ReferentInnen von ausgewählten Abstracts müssen als nicht-habilitierte ÄrztInnen, NaturwissenschaftlerInnen oder DoktorandInnen einer anästhesiologischen Klinik tätig sein. Jede/jeder ReferentIn kann nur ein Abstract einreichen bzw. vortragen.

  3. Die/der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Komitees ernennt für die Leitung jeder Sitzung zwei wissenschaftlich ausgewiesene Vorsitzende, die an anästhesiologischen Universitätskliniken tätig sind.

  4. Eingeladene ReferentInnen werden im Anschluss an die WAT in der Zeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" mit der eingereichten Zusammenfassung ihrer Arbeit vorgestellt, um die Sichtbarkeit des Referenten und der Arbeit zu unterstützen. Zusätzlich können auf Wunsch der Referentin oder des Referenten angenommene Abstracts in der Zeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" veröffentlicht werden. Die Begutachtung der Abstracts und Freigabe zur Publikation erfolgt durch die Vorsitzenden der jeweiligen Sitzung.

  5. Die/der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Komitees benennt zudem für jede Sitzung eine externe Expertin oder einen externen Experten des jeweiligen Forschungsgebietes, die/der nicht an einer anästhesiologischen Universitätsklinik tätig ist. Die externe Expertin oder der externe Experte sollte mindestens eine Arbeitsgruppe leiten und mit ihrer/seiner Expertise die Qualität der wissenschaftlichen Diskussion sichern. Zudem soll durch die Einbindung externer Experten der Auf- und Ausbau interdisziplinärer standortübergreifender wissenschaftlicher Netzwerke gefördert werden.

§ 5 Bewerbung und Vergabe des DGAI Forschungsstipendiums der Fresenius-Stiftung

  1. Die Fresenius-Stiftung vergibt in jedem Kalenderjahr ein Stipendium von 15.000 €, welches die wissenschaftliche Leistung einer/eines auf den WAT ausgewählten Referentin oder Referenten würdigt und langfristige wissenschaftliche Forschung der Stipendiatin oder des Stipendiaten unterstützt. Es dient als Beitrag für Sachmittel und/oder persönliche Aufwendungen, durch die ihre/seine wissenschaftliche Forschung gefördert wird. Das Stipendium ist nicht teilbar.

  2. Das Preisträgerkomitee besteht aus den MitgliederInnen des wissenschaftlichen Komitees der WAT der DGAI. Die/der Vorsitzende des wissenschaftlichen Komitees hat zugleich den Vorsitz des Preisträgerkomitees inne.

  3. Um das Stipendium können sich alle eingeladenen ReferentInnen mit Lebenslauf und drei ihrer wichtigsten als Erst- oder Seniorautor veröffentlichten Originalarbeiten in elektronischer Form bewerben.

  4. Das Preisträgerkomitee wählt die Stipendiatin oder den Stipendiaten unmittelbar im Anschluss an die WAT aus dem Kreis der BewerberInnen aus.

  5. Das Preisträgerkomitee entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Vergabe des Stipendiums. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden.

  6. Die/der Vorsitzende des Preisträgerkomitees und ein Repräsentant der Fresenius-Stiftung übergeben bei der nächsten Jahrestagung der DGAI die Urkunde und das Stipendium.

§ 6 Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wissenschaftliches Komitee (Stand April 2024)

Prof. Dr. med. Patrick Meybohm, Würzburg (Vorsitzender)

Prof. Dr. med. M. Adamzik, Bochum

Prof. Dr. med. Michael Bauer, Jena

Prof. Dr. Bettina Jungwirth, Ulm

Prof. Dr. Dr. Simone Kreth, München (Expertin)

Prof. Dr. med. Carla Nau, Lübeck

Prof. Dr. med. Peter Rosenberger, Tübingen

Prof. Dr. med. Rolf Rossaint, Aachen

Prof. Dr. med. Frank Wappler, Köln

Prof. Dr. med. Alexander Zarbock, Münster